Psychotherapie

Was sich in unserem Innersten bewegt, zeigt sich häufig in unseren Beziehungen,  Ängsten und Körperreaktionen. Psychodynamische Therapie öffnet einen Raum, diese Zusammenhänge zu verstehen und daraus allmählich Veränderung wachsen zu lassen.

Meine Leistungen

Gesetzlich versichert – Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren

Gerade in Berlin gibt es eine erhebliche Versorgungslücke in der psychotherapeutischen Regelversorgung. Wenn auch Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden, kann das sogenannte Kostenerstattungsverfahren greifen. Es ermöglicht es Ihnen, die Kosten für eine Behandlung in meiner Privatpraxis von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen.

Im Folgenden finden Sie die notwendigen Schritte, um eine Kostenerstattung zu beantragen:


Schritt 1 | Terminservicestelle – Psychotherapeutische Sprechstunde

Kontaktieren Sie die Terminservicestelle (TSS) telefonisch unter 116117 oder online unter kvberlin.de, um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren.
Lassen Sie sich dort den PTV-11-Bogen mit einem Dringlichkeits- bzw. Vermittlungscode ausstellen (bitte beachten: dieser ist nur 2–4 Wochen gültig).
Falls Ihnen kein Therapieplatz angeboten wird, dokumentieren Sie dies in einem Absagenprotokoll.


Schritt 2 | Terminservicestelle – Probatorik

Vereinbaren Sie innerhalb von zwei Wochen erneut einen Termin bei der TSS – diesmal für die sogenannten probatorischen Sitzungen (Kennenlerngespräche), unter Angabe Ihres Vermittlungscodes.

  • Wird kein Platz vermittelt, notieren Sie: „keine Vermittlung Probatorik“ im Absagenprotokoll.
  • Wird ein Platz vermittelt, fragen Sie die Therapeutin oder den Therapeuten, ob sich daran eine reguläre Therapie anschließt:
    • Wenn ja: Nehmen Sie die Gespräche wahr.
    • Wenn nein: Dokumentieren Sie: „Probatorik, aber kein Therapieplatz“.


Schritt 3 | Weitere Kassentherapeut*innen kontaktieren

Kontaktieren Sie parallel mindestens 10 kassenzugelassene Psychotherapeut*innen (siehe kvberlin.de).
Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rückmeldung, gilt dies als „Absage“ oder „kein Platz“ und kann entsprechend im Protokoll vermerkt werden. Am besten dokumentieren Sie auch konkrete Absagen per E-Mail oder Telefonnotiz.


Schritt 4 | Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Treten Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt. Informieren Sie über Ihre bisher erfolglose Suche und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen erforderlich sind, damit eine Kostenerstattung geprüft werden kann. Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.


Schritt 5 | Ärztliche Bescheinigung

Für den Antrag benötigen Sie zusätzlich:

  • Einen Konsiliarbericht von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder idealerweise einerm Psychiaterin (Ausschluss körperlicher Ursachen).
  • Eine Dringlichkeitsbescheinigung, die den zeitnahen Therapiebedarf belegt.


Sobald Ihnen Ihre Krankenkasse die Möglichkeit zur Kostenerstattung bestätigt, können Sie einen Termin in meiner Praxis zum Erstgespräch vereinbaren.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte


Damit die Kosten für Ihre Psychotherapie sicher übernommen werden, empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. Achten Sie dabei insbesondere darauf, dass Behandlungen bei psychologischen Psychotherapeut*innen (wie mir) eingeschlossen sind – einige Versicherungen erstatten ausschließlich ärztliche Psychotherapien.

Bitte klären Sie außerdem, ob sich Ihre Versicherung an den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte orientiert. Es ist hilfreich, sich eine Leistungsübersicht zusenden zu lassen, da nicht alle Versicherungen sämtliche üblichen Leistungen (z. B. biographische Anamnese, Kurzzeit- oder Langzeittherapien) automatisch abdecken.

Sobald Sie die Rückmeldung Ihrer Versicherung erhalten haben, können wir gern einen Termin für ein Erstgesprächvereinbaren. Fragen zur Abrechnung – insbesondere zu möglichen Zuzahlungen bei nicht vollständig übernommenen Leistungen – klären wir dann gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Selbstzahler*innen:​

 


Wenn Ihre Krankenkasse keine Psychotherapie übernimmt oder Sie eine bei Ihrer Versicherung dokumentierte Diagnose vermeiden möchten, kommt eine Selbstzahlung in Frage. Mein Honorar orientiert sich an den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.